Umweltrecht
Das Umweltrecht ist kein klar abgegrenztes Rechtsgebiet. Es gibt viele Vorschriften, die dem Umweltrecht zuzuordnen sind, weil sie sich in mehr oder weniger großem Umfang mit dem Umweltschutz befassen. Dazu zählen vor allem das Immissionsschutzrecht, das Abfallrecht, der Natur- und Landschaftsschutz sowie der Gewässerschutz. Hinzu kommen noch zahlreiche – die jeweiligen Spezialbereiche ergänzende – Bestimmungen sowie Regelungen zum allgemeinen Umweltverwaltungsrechts (z. B. Umweltinformationsgesetz) oder die Bestimmungen zum Umweltstrafrecht. Die Zusammenhänge sind oft unübersichtlich, und die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Fragen und Folgen sind sowohl für Unternehmen als auch für Bürger, die schädliche Umwelteinwirkungen befürchten, bisweilen schwer nachzuvollziehen. Wir helfen im Umgang mit den Behörden in vielfältiger Hinsicht, sei es im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung umweltrelevanter Anlagen, der Prüfung erteilter Genehmigungsbescheide mit streitigen Inhalts- und Nebenbestimmungen oder im Hinblick auf die Frage, ob bestehende Anlagen den geltenden umweltrechtlichen Bestimmungen genügen oder nachträgliche Anordnungen gerechtfertigt sind. Außerdem bieten wir Hilfe im Umweltstrafrecht, wo es für die Frage eines möglichen strafbaren Verhaltens regelmäßig auf die Existenz und Auswertung vorliegender Genehmigungen oder die Notwendigkeit von Erlaubnissen, die einen bestimmten Anlagenbetrieb gestatten, ankommt.