B2 Sozietät – Ihre Spezialisten für öffentliches Recht
Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist das öffentliche Recht. Unsere Expertise liegt also dort, wo das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zu staatlichen Institutionen geregelt wird.
Auch in diesem Rechtsgebiet werden Sachverhalte zunehmend komplexer. Wir helfen, den Überblick zu behalten. Unser Ziel ist es, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen oder – wenn sie bereits entstanden sind – mit Ergebnissen zu beenden, die für die Beteilgten akzeptabel sind. Wir stehen für Konfliktvermeidung und – wenn Streitigkeiten unvermeidbar sind – einen guten Umgang miteinander. Wir führen Auseinandersetzungen nicht um ihrer selbst willen.
Seit 1991 sind wir für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch die öffentliche Hand wie Bund, Länder, Gemeinden und Kreise außergerichtlich und in verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren tätig. Unsere Spezialgebiete sind wesentliche Kernbereiche des öffentlichen Rechts wie z.B. das öffentliche Baurecht, das Immissionsschutzrecht oder auch das Recht der Kommunalabgaben.
Kenntnisse über die Strukturen von Verwaltungsträgern, Abläufe von Entscheidungsprozessen und vorhandene Entscheidungsspielräume prägen unsere Arbeit. Wir haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Gutachtern.
Unsere langjährigen Kenntnisse des Verwaltungsprozessrechts helfen, Auseinandersetzungen frühzeitig und auch während laufender verwaltungsgerichtlicher Verfahren guten Ergebnissen zuzuführen.